Rust, auf unserem Residenz-Schlosse Franz Friedrich Sigmund August, Reichsfreiherr von Böcklin von und zu Böcklinsau, Herr der Herrschaft Rust, zu Bischheim am Saum und Bernhards Burg, Mitherr des Amtes Kehl, der Baronie Fleckenstein, zu Obenheim, Allmannsweier und Wittenweier, Großkreuzritter des roten Adlerordens, Komtur des königlich-Polnischen Providenzordens, herzoglich Württembergischer Kammerherr, hochfürstlich brandenburgischer Geheimrat, Obrist über ein Regiment zu Fuß in anhaltinischen Diensten sowie Ehrenmitglied verschiedener hoher Akademien, ordnet an, dass künftig auf jedem Ruster Jahrmarkt die Einwohner ihr Vieh (nach dem badischen Beispiele feilhalten sollen) und bei 20 fl. Strafe in allem, was den Ruster Jahrmarkt betrifft, solange er nichts anderes befiehlt, seinem dermaligen Marktrichter, dem Schultheißen Carl Nodler folgen sollen. U.: der Aussteller Or. Pap. durch Wasser beschädigt Mit Nachschrift vom gleichen Tat, wonach Obiges bei versammelter Gemeinde verkündet worden ist, bezeugt durch Bürgermeister Michael Boshard und Gerichtsschreiber Bohn, da Schultheiß Nodler erkrankt ist

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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