Bartholomäus ("Bartholmee") Schweinkreist zu Siebeneich ("Siben Aich"=Siebnach) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihn als Lehenträger sowie Hans Schweinkreist, seinen Bruder, Urban Jäger, seinen Schwestermann, und Kaspar Schneider, alle in Siebeneich, vor das Lehengericht Weingarten hat laden lassen wegen Verwirkung des Lehenguts genannt zu Wiesen ("Wisen"), das der Vater des Ausstellers, ¿Bartholomäus ("Barthlomee") Schweinkreist vor Jahren von den Siechenpflegern in Mindelheim gekauft und von ¿Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, empfangen hat. Auf Fürbitte des Hans Ecker, Amtmann zu Wiedergeltingen, Hans Pellenmüller, Wirt, und Narciss Kaut, Amtmann zu Siben Aich, die sie auf Befehl ihres Herrn, des Abts Michael von Steingaden eingelegt hatten, wird den Ausstellern das Lehengut erneut verliehen. Der Lehenträger muß Weingarten jährlich zu Martini 1 lb h bezahlen. Nach seinem Tod muß das Gut wie von alters her mit Auffahrt und Abfahrt mit 1 lb h wieder empfangen werden, wobei auch ein neuer Lehenträger bestellt werden muß. Die Lehenleute können ihre Anteile untereinander verkaufen, damit das Lehen wieder zusammenkommt. Fremden darf aber kein Lehenteil ohne Erlaubnis des Klosters verkauft werden bei Strafe des Heimfalls.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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