Michel Schmidhans aus Eningen unter Achalm und Johannes Zimmermann d.J. aus Sondelfingen, wegen Einfangens eines "Hindenkalbs" (Hinde = Hirschkuh) im herzoglichen Forst gef., jedoch auf Fürbitten ihrer Freunde mit der Auflage freigel., ihre Vergehen dem Landesherrn bis Bartholomäi (24. Aug.) abzutragen, schwören U. und geloben eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerwerk mehr zu treiben noch anderen dabei zu helfen oder dazu zu raten. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung oder der Verheimlichung von Jagdvergehen und Wildfrevlern sollen sie der Herrschaft mit zusammen 20 fl verfallen sein. Sie stellen drei Bürgen: 1)Schmidhans aus Eningen 2) Klaus Gäckeler, Schultheiß zu Kohlstetten 3) Johannes Zimmermann d.A. aus Sondelfingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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