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Verordnung an alle Justizbeamten, in welcher Verbindung die Kriegskosten-Anschläge in den Eintreibungs-Etat der Gemeinden aufzunehmen sind bzw. wann die Beträge dem Landes-Kriegskommissariat zu melden sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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