Heinrich von Stain zu Jettingen beurkundet, dass er dem Doktor der Heiligen Schrift und Pfarrer Thomas Fuchs in Dillingen und allen seinen Erben einen ewigen Zins von 15 fl aus drei Jauchert Acker im Unteren Wald verkauft hat, die zwischen seinem Besitz und dem Besitz der Witwe von Melchior Rieling liegen, und bestätigt den Erhalt der Kaufsumme von 300 fl. Mit Ausnahme des Zehnten, den der Pfarrer von Scheppach erhält, ist dieser Acker unbelastet und unverpfändet. Der Zins ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 25. Juli (auf St. Jacobs des hayligen apostels) unabhängig von allen finanziellen Belastungen und unvorhersehbaren Ereignissen fällig. Wenn der Aussteller, seine Erben und Nachkommen die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen, können der Käufer, seine Erben oder die rechtmäßigen Besitzer dieser Urkunde das verkaufte Unterpfand und gegebenenfalls auch ihr anderes Hab und Gut nach einem gerichtlichen Prozess und Urteil beanspruchen, um zu ihrem Recht zu kommen. Der Aussteller erklärt einen umfassenden Verzicht auf alle im einzelnen genannte rechtliche Möglichkeiten, die ihn, seine Erben und Nachkommen vor einer Pfändung schützen können. Die Schuldverschreibung kann mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist und Rückzahlung der Hauptsumme und angefallenen Zinsen jederzeit beendet werden.