Heinrich von Stain zu Jettingen beurkundet, dass er dem Doktor der Heiligen Schrift und Pfarrer Thomas Fuchs in Dillingen und allen seinen Erben einen ewigen Zins von 15 fl aus drei Jauchert Acker im Unteren Wald verkauft hat, die zwischen seinem Besitz und dem Besitz der Witwe von Melchior Rieling liegen, und bestätigt den Erhalt der Kaufsumme von 300 fl. Mit Ausnahme des Zehnten, den der Pfarrer von Scheppach erhält, ist dieser Acker unbelastet und unverpfändet. Der Zins ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 25. Juli (auf St. Jacobs des hayligen apostels) unabhängig von allen finanziellen Belastungen und unvorhersehbaren Ereignissen fällig. Wenn der Aussteller, seine Erben und Nachkommen die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen, können der Käufer, seine Erben oder die rechtmäßigen Besitzer dieser Urkunde das verkaufte Unterpfand und gegebenenfalls auch ihr anderes Hab und Gut nach einem gerichtlichen Prozess und Urteil beanspruchen, um zu ihrem Recht zu kommen. Der Aussteller erklärt einen umfassenden Verzicht auf alle im einzelnen genannte rechtliche Möglichkeiten, die ihn, seine Erben und Nachkommen vor einer Pfändung schützen können. Die Schuldverschreibung kann mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist und Rückzahlung der Hauptsumme und angefallenen Zinsen jederzeit beendet werden.
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Heinrich von Stain zu Jettingen beurkundet, dass er dem Doktor der Heiligen Schrift und Pfarrer Thomas Fuchs in Dillingen und allen seinen Erben einen ewigen Zins von 15 fl aus drei Jauchert Acker im Unteren Wald verkauft hat, die zwischen seinem Besitz und dem Besitz der Witwe von Melchior Rieling liegen, und bestätigt den Erhalt der Kaufsumme von 300 fl. Mit Ausnahme des Zehnten, den der Pfarrer von Scheppach erhält, ist dieser Acker unbelastet und unverpfändet. Der Zins ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 25. Juli (auf St. Jacobs des hayligen apostels) unabhängig von allen finanziellen Belastungen und unvorhersehbaren Ereignissen fällig. Wenn der Aussteller, seine Erben und Nachkommen die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen, können der Käufer, seine Erben oder die rechtmäßigen Besitzer dieser Urkunde das verkaufte Unterpfand und gegebenenfalls auch ihr anderes Hab und Gut nach einem gerichtlichen Prozess und Urteil beanspruchen, um zu ihrem Recht zu kommen. Der Aussteller erklärt einen umfassenden Verzicht auf alle im einzelnen genannte rechtliche Möglichkeiten, die ihn, seine Erben und Nachkommen vor einer Pfändung schützen können. Die Schuldverschreibung kann mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist und Rückzahlung der Hauptsumme und angefallenen Zinsen jederzeit beendet werden.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 721
II Jettingen e 14
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Jettingen
1617 Juli 25 (auf Jacobi des haylegen aspostels tag)
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Auf der Umschlagseite: "Ist völlig bezalt."
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Auf der Umschlagseite: "Ist völlig bezalt."
Fuchs; Thomas (Dillingen an der Donau DLG)
Rieling, Melchior (Jettingen GZ)
Stain, vom; Heinrich, zu Jettingen und Eberstall
Dillingen an der Donau DLG; Pfarrkirche Sankt Peter und Paul; Pfarrer
Jettingen GZ; Äcker
Scheppach GZ; Pfarrkirche Maria Himmelfahrt; Pfarrer
Schuldverschreibungen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:42 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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