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1.) Die Burg Binsförth [Burg auf der Gemarkung Binsförth, Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.] mit allem Zubehör, die ehemals Johann Lauberbach inneha...
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A I u, Holzsadel sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Holzsadel, Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe H >> Hoc-Hol >> Holzsadel, von
1516 April 05
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Burg Binsförth [Burg auf der Gemarkung Binsförth, Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.] mit allem Zubehör, die ehemals Johann Lauberbach innehatte und dem 1484 Belehnten verkauft hatte; die Burg soll dem Landgrafen von Hessen offen stehen; 2.) 14 Gärten zu Binsförth, deren Lage und Inhaber im Einzelnen aufgeführt werden; die Inhaber der Gärten sind von Diensten, Landsteuer und Heerfahrt befreit, dürfen aber wie ihre Nachbarn Holz, Feld, Wasser und Weide nutzen; 3.) der Vogthafer zu Binsförth, nämlich achteinhalb Viertel Hafer, acht Hufen Land, Acker und Wiesen; 4.) ein Weingarten, gelegen zwischen der (Heyde) und Binsförth auf dem (Rodenreyne), im Umfang von drei Ackern; 5.) drei Gehölze, deren Lage im Einzelnen aufgeführt wird; 6.) eine Wiese, genannt (die Wydin), gelegen bei der Fulda; 7.) ein Gut zu Dagobertshausen [Ortsteil der Gem. Malsfeld, Schwalm-Eder-Kr.], das von Diensten, Landsteuer und Heerfahrt befreit ist und vier Malter zinst; 8.) eine Schaftrift für 300 Schafe zu Dagobertshausen, jedoch unbeschadet einer dort gelegenen Schäferei des Landgrafen von Hessen; 9.) eine Kote zu Dagobertshausen, die von Diensten, Landsteuer und Heerfahrt befreit ist; 10.) ein Garten zu Dagobertshausen; 11.) ein Gut zu Malsfeld [Gem., Schwalm-Eder-Kr.], das jährlich 20 Viertel zinst und von Diensten, Landsteuer und Heerfahrt befreit ist; 12.) Güter zu Niederellenbach [Ortsteil der Gem. Alheim, Lkr. Hersfeld-Rotenburg], die jährlich acht Steigen Eier zinsen; 13.) Gericht, Gebot und Verbot zu Oberkonnefeld [heute Konnefeld, Ortsteil der Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.]; 14.) Güter zu Oberkonnefeld, die jährlich acht Hühner, 27 Metzen Hafer, einige Gänse und einige Schillinge zinsen; 15.) ein Freihaus zu Altmorschen [Ortsteil der Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.]; 16.) zwei Michaelshühner, eine Gans und 16 Mutschen zu Neumorschen [Ortsteil der Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.]; 17.) ein Loch und Acker, genannt die Teichgrube, zu Neumorschen; 18.) drei Viertel weniger ein Leimes Hafer, zehn Hühner und ein Leimes Korn zu Günsterode [Stadtteil von Melsungen, Schwalm-Eder-Kr.]; 19.) ein Acker Weinberge, genannt der (Schunckreifsberg); 20.) ein Drittel des Vogtgeldes, des (Dodengelt), der Brüche, Bußen, Gerichte, Gebote und Verbote zu Binsförth; 21.) eine freie Fischerei [sic!] zu Binsförth, wie diese der genannte Johann Lauberbach und dessen Vorfahren innegehabt hatten; 22.) das Kirchlehen zu Binsförth, das der 1516 Belehnte verleihen soll; er soll jedoch dafür Sorge tragen, dass die Messen nach altem Herkommen gehalten werden und der Gottesdienst nicht gemindert werde; 23.) drei Malter hartes Korn, das jährlich aus dem Renthof zu Felsberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.] anfällt; 24.) ein Burgsitz in der Stadt Felsberg, gelegen neben dem Burgsitz des Johann (Henne) Bartholomäus; 25.) ein Garten vor der Stadt Felsberg bei dem Vorschützer Weg; 26.) ein Garten zu Felsberg, den Johann (Henne) Holzsadel von Johann (Henne) Ort gekauft hatte; 27.) vier Äcker unterhalb von Böddiger [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.], die an die Ems angrenzen; 28.) eine Weide zwischen Felsberg und Gensungen [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.], genannt (die Lache); 29.) das Recht, für den Unterhalt des Burgsitzes zu Felsberg eine gewisse Menge Brennholz im Quiller [auch Quillerkopf, Berg bei Melgershausen, Schwalm-Eder-Kr.] zu hauen; 30.) eine jährliche Gült von drei Mark Geld hessischer Pfennige Kasseler Währung, jährlich an Walpurgis anfallend, aus dem Dorf Besse [Ortsteil der Gem. Edermünde, Schwalm-Eder-Kr.] und dem dazu gehörenden Gericht von den landgräflichen Zinsen, Gefällen und Rechten; die Gült hatte der 1484 Belehnte mit Zustimmung des Lehnsherrn von Hermann Hüne gekauft; 31.) ein Acker zu einem Viertel Gerste, den ehemals Konrad Prasse innehatte; 32.) ein halber Garten vor der Stadt Borken [Borken (Hessen), Stadt, Schwalm-Eder-Kr.]; 33.) ein Haus und eine Scheune in der Stadt Borken, die ehemals Konrad Prasse innehatte; 34.) ein Haus zu Borken, das 1456 Dietrich von Gilsa innehatte; 34.) ein Acker in dem Blumenhagen (Plumenhagen) zu Borken, den ehemals Konrad Prasse innehatte; 35.) ein Gut zu Holzmannshausen [Wüstung auf der Gemarkung Allendorf an der Landsburg, Stadt Schwalmstadt, Schwalm-Eder-Kr.] mit seinem Zubehör; 36.) ein Burgsitz zu Nordeck [Stadtteil von Allendorf (Lumda), Lkr. Gießen] mit Ackern, Wiesen und Zubehör und drei Mark Geld zu Nordeck, die Wigand von Trohe (Drahe) zu Lehen getragen und dem verstorbenen Johann (Henne) Holzsadel aufgelassen hatte. Die Lehen dürfen an die Söhne und Töchter des Belehnten vererbt werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Werner Holzsadel von Nassenerfurth
Belehnte/r: Werner Holzsadel von Nassenerfurth, Sohn des verstorbenen Johann (Henne) Holzsadel