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Adolf von Brobeck verpflichtet sich, die acht Gulden Geld vom Rathaus [in der Neustadt] zu Frankenberg [Frankenberg (Eder), Lkr. Waldeck-Frankenbe...
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A I u, von Brubeck sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Brubeck Nr. 3
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe B >> Br >> Brobeck, von
1436 Dezember 16
Lehnsverpfändung
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adolf von Brobeck verpflichtet sich, die acht Gulden Geld vom Rathaus [in der Neustadt] zu Frankenberg [Frankenberg (Eder), Lkr. Waldeck-Frankenberg], die er mit Erlaubnis des Landgrafen Ludwig von Hessen für 100 Gulden verpfändet hat, innerhalb zweier Jahre wieder einzulösen.