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Überlieferungsgeschichte
Seit 1817 waren in den Kreisen und Bezirken die Straßen- oder Weginspektoren, ab 1819 die Straßenbauinspektionen für das Straßenwesen zuständig. 1919 wurden sie in Straßen- und Wasserbauämter umbenannt. 1938 erfolgte eine Neueinteilung der Bezirke. 1953 wurden die Aufgaben auf dem Gebiet des Wasserwesens an die Wasserwirtschaftsämter abgegeben und die Straßen- und Wasserbauämter in Straßenbauämter umbenannt.