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Claus Meurer, B. zu Neuenstadt, gef., weil er seine Ehefrau ohne Grund und entgegen oberamtlichen Geheiß, sie nicht mehr zu beleidigen, frühmorgens bei verschlossener Türe in seiner Wohnung misshandelt und durch großes Geschrei einen Zusammenlauf der Nachbarschaft - die ihrerseits Meldung erstattete - verursacht, dadurch seine frühere U. in gleicher Sache gebrochen hatte, jedoch unter der Bedingung freigelassen, U. zu schwören (in welche er auch seine Ehefrau bis zur richterlichen Entscheidung aufnehmen musst), und sich zum Gerichtstag am Do nach Medardus [Juni 12.] vor dem Ehegericht in Stuttgart zu stellen, auch die Bestimmungen seiner ersten U. zu befolgen, gelobt eidlich, dies alles zu halten bei der ihm in seiner früheren U. im Übertretungsfall angedrohten Strafe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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