Suchergebnisse
  • 5 von 100

Verordnung: Wegen Missbrauchs wird das Abtriebsrecht [Vorkaufsrecht] für die Fälle, wo durch eine Kaufhandlung ein nützlicher Untertan erworben werden könnte oder einem solchen Untertan zu merklichem Aufnehmen zu verhelfen wäre, nach Maßgabe des fürstlichen Interesses abgeschwächt (Druck)

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...