Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung betreffend die Berichtigung der rückständigen Landessteuern von den herrschaftlichen Domänen und Gütern, speziell die Leistung des auf verschiedenen Rentämtern der Provinz Hessen haftenden Debit-Kassen-Quantums
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verordnung betreffend die Berichtigung der rückständigen Landessteuern von den herrschaftlichen Domänen und Gütern, speziell die Leistung des auf verschiedenen Rentämtern der Provinz Hessen haftenden Debit-Kassen-Quantums
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.2 Landeseigentum, Domänen, Lehen und Pachtgüter
(Gießen, 1811 August 21)
Sachakte
nur Xerokopien
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.