Berndt v. d. Rodenberge in Brüninghausen und seine Gattin Göcke haben laut Schuldschein vom 1. Juli (Gudenstach nach Peter und Paul) 1523 von Dietrich Schellen 160 oberländische rheinische Goldgulden erhalte, wofür sie jährlich 13 Malt Korn, halb Roggen und Gerste, v. Schultenhof in Bennynckhausen und v. Mönckshof in Brünninghaus in zwei Terminen zahlen sollen. Die verwitwete Göcke hat später zwar 80 Goldgulden eingelöst, aber von dem Schwiegersohne des Dietr. Schellen - Gemahl v. dessen Tochter Margarethe - dem Dortmunder Bürger Hermann Degnick 80 Goldgulden von neuem erhalten. Für dieses neue Schuldverhältnis werden in dieser Urkunde v. Herm. Deginck dieselben Bedingungen wie früher festgelegt. Die Urkunde vom Jahr 1523 ist ausgestellt von Heinrich Straken, Richter in Hörde.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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