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Verordnung betreffend das Salzauswiegen in der Gemeinde Hochstädten und die deshalb aus der Gemeindekasse bezahlte jährliche Abgabe
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.8 Salinen, Salz
Darmstadt, 1815 Juli 15
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Hochstädten
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