Abt. 287 Ortsschulinspektorate im Fürstentum Lübeck (Bestand)
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Abt. 287
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landesteil Lübeck bis 1937
1732-1918
Enthält: Schulverordnungen; Schulverfügungen; Schulinspektionen; Lehrerkonferenzen; Einzelne Schulen.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Ortsschulinspektorate im Fürstentum Lübeck führten – geregelt im "Gesetz betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Lübeck" vom 12. September 1857 – die Dienstaufsicht über die Lehrkräfte, den Unterricht und die Schulzucht. Dazu hielten sie in den Schulen ihres Sprengels regelmäßig Visitationen ab und beriefen daneben gemeinsame Konferenzen für sämtliche Lehrkräfte ihres Sprengels ein. Berichte, Beurteilungen und Beschwerden sandten sie direkt an die Regierung in Eutin. Das Amt des Ortsschulinspektors hatten – wie schon zu Zeiten vor dem Gesetz von 1857 – die jeweiligen Pastoren zu bekleiden. Mit dem "Schulgesetz für das Fürstentum Lübeck", das am 1. Januar 1912 in Kraft trat, wurden die Ortsschulinspektorate aufgehoben; gleichzeitig wurde die Fachaufsicht über die inneren Angelegenheiten sämtlicher Elementarschulen des Fürstentums Lübeck dem neu eingesetzten Kreisschulinspektor übertragen.
Geschichte des Bestandsbildners: Zum Ortsschulinspektorat der Fleckens- und Landgemeinde Ahrensbök gehörten die Schulen in Ahrensbök, Barghorst, Haarberg (Grebenhagen), Holstendorf und Schwochel, zum Ortsschulinspektorat der Landgemeinde Eutin die Schulen in Bockholt, Braak, Fissau, Gothendorf, Klenzau, Meinsdorf, Neudorf, Sibbersdorf und Zarnekau. Da das Amt Ahrensbök erst seit 1867 an das Fürstentum Lübeck kam, enthalten die Unterlagen des Ahrensböker Ortsschulinspektorats noch zahlreiche plönische und holsteinische Verordnungen aus der Zeit vor 1866.
Bestandsgeschichte: Die Archivalien kamen mit Ablieferungen der Regierung zu Eutin in das Landesarchiv.
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 287 Nr. 1
Geschichte des Bestandsbildners: Die Ortsschulinspektorate im Fürstentum Lübeck führten – geregelt im "Gesetz betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Lübeck" vom 12. September 1857 – die Dienstaufsicht über die Lehrkräfte, den Unterricht und die Schulzucht. Dazu hielten sie in den Schulen ihres Sprengels regelmäßig Visitationen ab und beriefen daneben gemeinsame Konferenzen für sämtliche Lehrkräfte ihres Sprengels ein. Berichte, Beurteilungen und Beschwerden sandten sie direkt an die Regierung in Eutin. Das Amt des Ortsschulinspektors hatten – wie schon zu Zeiten vor dem Gesetz von 1857 – die jeweiligen Pastoren zu bekleiden. Mit dem "Schulgesetz für das Fürstentum Lübeck", das am 1. Januar 1912 in Kraft trat, wurden die Ortsschulinspektorate aufgehoben; gleichzeitig wurde die Fachaufsicht über die inneren Angelegenheiten sämtlicher Elementarschulen des Fürstentums Lübeck dem neu eingesetzten Kreisschulinspektor übertragen.
Geschichte des Bestandsbildners: Zum Ortsschulinspektorat der Fleckens- und Landgemeinde Ahrensbök gehörten die Schulen in Ahrensbök, Barghorst, Haarberg (Grebenhagen), Holstendorf und Schwochel, zum Ortsschulinspektorat der Landgemeinde Eutin die Schulen in Bockholt, Braak, Fissau, Gothendorf, Klenzau, Meinsdorf, Neudorf, Sibbersdorf und Zarnekau. Da das Amt Ahrensbök erst seit 1867 an das Fürstentum Lübeck kam, enthalten die Unterlagen des Ahrensböker Ortsschulinspektorats noch zahlreiche plönische und holsteinische Verordnungen aus der Zeit vor 1866.
Bestandsgeschichte: Die Archivalien kamen mit Ablieferungen der Regierung zu Eutin in das Landesarchiv.
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 287 Nr. 1
0,5 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ