Vertrag zwischen Johann von Bronckhorst- Batenburg, Frhr. zu Rimburg und Gronsveld, Herr zu Alpen, und Werner von Binsfeld zu Binsfeld und Wijlre, Drost zu Schönforst, Amtmann zu Nideggen, von 25. Apr. 1523, betr. den Kindesteil von Werners Mutter Otte von Batenburg, Base von Johanns Vater: die Herren von Binsfeld erhalten Haus Langendonk (kurköln. Lehen zu Issum; Kr. Geldern) mit allen Höfen, Renten usw. erblich, wofür Werner sich verpflichtet, Bronckhorst die im Erzstift Köln gelegenen Güter ingen Lammeren (Herrschaft Issum) und Winden (Wenden; wohl ebenda) zu übergeben, sobald dieser die 40 Goldgulden Manngeld vom kurköln. Zoll zu Rheinberg bezahlt hat. Dies hat Johanns Sohn Wilhelm von Bronckhorst 1552 getan, doch Binsfeld hat ihm die genannten Güter nicht übergeben.
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Vertrag zwischen Johann von Bronckhorst- Batenburg, Frhr. zu Rimburg und Gronsveld, Herr zu Alpen, und Werner von Binsfeld zu Binsfeld und Wijlre, Drost zu Schönforst, Amtmann zu Nideggen, von 25. Apr. 1523, betr. den Kindesteil von Werners Mutter Otte von Batenburg, Base von Johanns Vater: die Herren von Binsfeld erhalten Haus Langendonk (kurköln. Lehen zu Issum; Kr. Geldern) mit allen Höfen, Renten usw. erblich, wofür Werner sich verpflichtet, Bronckhorst die im Erzstift Köln gelegenen Güter ingen Lammeren (Herrschaft Issum) und Winden (Wenden; wohl ebenda) zu übergeben, sobald dieser die 40 Goldgulden Manngeld vom kurköln. Zoll zu Rheinberg bezahlt hat. Dies hat Johanns Sohn Wilhelm von Bronckhorst 1552 getan, doch Binsfeld hat ihm die genannten Güter nicht übergeben.
AA 0627, 499 - B 1228/4294
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1563-1597 (1523-1597)
Enthaeltvermerke: Kläger: Konrad, Herr zu Binsfeld, Gartzem (Gertzen) und Wijlre, jül. Landdrost und Amtmann zu Nideggen; ab Apr. 1593 auch sein ältester Sohn Johann von Binsfeld; ab Juli 1593 nach dem Tod von Konrads Gemahlin Maria von Gertzen gen. Sintzig auch die ihm vom Herzog Johann Wilhelm von Jülich zu seinem Beistand als Ehrenvormünder seiner Kinder zugeordneten Verwandten Daem von Harff, Herr zu Dreiborn, und Nikolaus Print von Horchheim gen. von der Broel, Herr zu Oberehe (Kr. Daun), (Bekl.: der jül. Landdrost Werner von Binsfeld und sein Sohn Konrad) Beklagter: Agnes von dem Bylandt gen. Batenburg, Frau zu Rimburg (Kr. Aachen) und Gronsveld (Niederlande), Haus Rimburg, als Witwe des Wilhelm von Bronckhorst zu Gronsveld und Arenberg, sowie Jost von Bronckhorst und sein Bruder Johann von Bronckhorst, Graf zu Gronsveld, Frhr. zu Rimburg, Herr zu Alpen, als Söhne und Erben Wilhelms von Bronckhorst, (Kl.: Wilhelm von Bronckhorst); 1590 RKG-Fiskal (Advocatus Fisci) Prokuratoren (Kl.): Alexander Reiffsteck 1563 - Laurentius Wilthelm - Christoph Reeffsteck - Philipp Sieblin - Dr. Christoph Reifsteck 1576 - Dr. Stephan Newdorfer - Dr. Johann Michael Vaius - Lic. Johann von Vianden 1593, 1593 Prokuratoren (Bekl.): Dr. David Capito 1563 - Dr. Johann Stöckle 1574 - Gödelmann 1589 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Drost, Schultheiß und Schöffen zu Issum und ihr Oberhof, die Schöffen der kurköln. Stadt Rheinberg 1556-1557 - 2. Kurköln. Hohes Weltliches Gericht (Schultheiß und Schöffen) zu Neuss 1557-1560 - 3. Kurköln. Hohes Weltliches Gericht (Greve und Schöffen) zu Köln 1560-1563 - 4. Kurköln. Kammergericht (Richter und Kommissar Lic. Johann Horstgen) zu Köln 1562-1563 - 5. RKG 1563-1597 (1523-1597) Beweismittel: Acta priora (Q 6 = Q 9 und Q 6 = Q 8 = Q 23). RKG- Urteil vom 27. Mai 1589 (8). Vertrag von 1523 (29-34). Rotulus von 6 Zeugenaussagen vor der RKG-Kommission am 23.-24. Okt. 1578 in Köln (344-416). RKG-Executoriales gegen Konrad von Binsfeld, 6. Aug. 1589 (417). Vor dem Gericht zu Issum erfolgte Immission der Agnes von Bylandt und ihres Bevollmächtigen Gerhard von Goer und dessen Abgeordneten Vitus von Huishoven in die Güter ingen Lammeren und Winden mit Aufzählung der Laten und Höfe, 1592, in Befolgung des RKG-Urteils (422). Bescheinigung des Gerichts Issum 359 vom 19. Apr. 1597 für Konrad von Binsfeld, daß wegen des Streifens und Plünderns des span. und staat. Kriegsvolks das Reisen im Niederstift Köln lebensgefährlich ist und daß das Haus Langendonk durch das Kriegsvolk des Obristen von Hohensachsen völlig zerstört worden ist (462f.). Beschreibung: 9 cm, 472 Bl., lose; Q 1-46, Q 6 = Q 9 bzw. Q 6 = Q 8 = Q 23, es fehlen Q 25 (Vollmacht Gödelmann), 32, 43-46*, 4 Beilagen, Deckblatt des Protokolls fehlt.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:17 MESZ
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
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