Klage auf Auflösung der von der Fürstäbtissin von Essen eingesetzten Kommission und Rückverweisung des Appellaten an die fürstliche Regierung in Essen, die für das gräfliche Kapitel in allen Zivilsachen 1. Instanz sei. Beide Parteien besaßen je die Hälfte der in der Bauerschaft Altendorf (Essen-Land) gelegenen Höfe Hausmann (Husmann) und Dickmann (Dykmann). Der Appellat strebte einen Tausch an, so daß jede Partei einen ganzen Hof bekommen hätte, jedoch lehnte das gräfliche Kapitel ab. Als Brockhoff sich mit einem Ersuchen an die Äbtissin wandte, setzte diese die Kommission ein.
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Klage auf Auflösung der von der Fürstäbtissin von Essen eingesetzten Kommission und Rückverweisung des Appellaten an die fürstliche Regierung in Essen, die für das gräfliche Kapitel in allen Zivilsachen 1. Instanz sei. Beide Parteien besaßen je die Hälfte der in der Bauerschaft Altendorf (Essen-Land) gelegenen Höfe Hausmann (Husmann) und Dickmann (Dykmann). Der Appellat strebte einen Tausch an, so daß jede Partei einen ganzen Hof bekommen hätte, jedoch lehnte das gräfliche Kapitel ab. Als Brockhoff sich mit einem Ersuchen an die Äbtissin wandte, setzte diese die Kommission ein.
AA 0627, 1645 - E 636/1959
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1799 - 1804 (1659 - 1802)
Enthaeltvermerke: Kläger: Gräfliches Kapitel des Stifts Essen, (Bekl.) Beklagter: Philipp Jakob Brockhoff, Kaufmann, Essen, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Caspar Friedrich von Hofmann 1799 - Subst.: Dr. Johann Sebastian Frech Prokuratoren (Bekl.): Dr. Friedrich Jakob Dietrich von Bostell 1799 - Subst.: Dr. H(einrich) J(acob) Gombel Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kommissare der Äbtissin von Essen 1798 - 2. RKG 1799 - 1804 (1659 - 1802) Beweismittel: Vorakten originalverpackt, Verpackung an der Seite aufgerissen (Q 1). Beilage aus einem Prozeß Kanonikerkapitel ./. gräfliches Kapitel in Essen 1706 (Q 12). 6 Beilagen zum Beweis der appellantischen Behauptung, für ihre zivilen Rechtsstreite sei die fürstliche Regierung 1. Instanz, 1711 - 1794 (Q 13 - 18). Antrag des Appellaten auf Tausch der Güter 1798 (Q 23). Beschreibung: 5 cm, 116 Bl., lose; Q 1 - 37.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:19 MESZ