Klage auf Auflösung der von der Fürstäbtissin von Essen eingesetzten Kommission und Rückverweisung des Appellaten an die fürstliche Regierung in Essen, die für das gräfliche Kapitel in allen Zivilsachen 1. Instanz sei. Beide Parteien besaßen je die Hälfte der in der Bauerschaft Altendorf (Essen-Land) gelegenen Höfe Hausmann (Husmann) und Dickmann (Dykmann). Der Appellat strebte einen Tausch an, so daß jede Partei einen ganzen Hof bekommen hätte, jedoch lehnte das gräfliche Kapitel ab. Als Brockhoff sich mit einem Ersuchen an die Äbtissin wandte, setzte diese die Kommission ein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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