Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Erpho (Erphone) von Gemmingen, Doktor der Rechte und Domdekan zu Worms, zu seinem Prokurator in der Stadt und Kurie zu Rom verordnet und bevollmächtigt hat, um vor Papst Alexander VI., dessen Vizekanzler, Datarius, Kämmerer und anderen Funktionsträgern seine und seiner Söhne Geschäfte und Angelegenheiten zu handhaben und zu sollizitieren, päpstliche Bullen und Instrumente zu erbitten usw. Die Urkunde wurde in Anwesenheit von Philipps Räten Graf Ludwig I. von Löwenstein, Doktor Georg von Gemmingen, Dompropst zu Speyer, Jakob Kuhorn (Vaccecornio), Kanzler, Swicker von Sickingen, Ritter, Johannes von Morschheim (Morschyn) und Wilhelm von Neipperg ausgestellt.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Erpho (Erphone) von Gemmingen, Doktor der Rechte und Domdekan zu Worms, zu seinem Prokurator in der Stadt und Kurie zu Rom verordnet und bevollmächtigt hat, um vor Papst Alexander VI., dessen Vizekanzler, Datarius, Kämmerer und anderen Funktionsträgern seine und seiner Söhne Geschäfte und Angelegenheiten zu handhaben und zu sollizitieren, päpstliche Bullen und Instrumente zu erbitten usw. Die Urkunde wurde in Anwesenheit von Philipps Räten Graf Ludwig I. von Löwenstein, Doktor Georg von Gemmingen, Dompropst zu Speyer, Jakob Kuhorn (Vaccecornio), Kanzler, Swicker von Sickingen, Ritter, Johannes von Morschheim (Morschyn) und Wilhelm von Neipperg ausgestellt.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 764
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1500 Mai 4 (quarta maij)
fol. 569r-569v [alt: 509r-509v]
Urkunden
Latein
Ausstellungsort: Heidelberg, Kanzlei
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Wie unser gnedigster [herr] herrn Erpfen von Gemmingen domdechen zu Worms zu seiner gnaden procurator zu Rome constituirt hatt". Unter der Urkundenabschrift Kanzleivermerke des Sekretärs Johannes Mangolt.
Kuhorn (Kühorn, Kuwhorn), Jakob; kurpfälzischer Kanzler, -1502/1503
Neipperg, Wilhelm von; Burggraf zu Starkenburg, erw. 1498, -1520
Heidelberg HD; Kanzlei
Rom = Roma, Reg. Latium [I]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:00 MESZ
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