Eheberedung zwischen Mathias Glappis und Margarethe, Witwe des Andreas Großmann Das Brautpaar setzt sich gegenseitig in das mitgebrachte Heiratsgut ein und die Braut verspricht, keine Ansprüche an die Verwandten ihres Mannes zu stellen, falls dieser "über kurz oder lang" stirbt. Sollte die Ehe nicht kinderlos bleiben, dann "soll gescheen was statt recht unnd geprauch ist".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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