Vlrich Hetzer, Unterrichter zu Straubingen(1), beurkundet das Urteil, als er an Stelle des Oberrichters, Ritter Siluester von Peffenhawsen(2) am Stadtgericht saß, in Sachen des Verkaufes der Behausung des Erasm Hainschpeckh, die zwischen den Behausungen des Hanns Raidel und des Abtes Vlrich von Windberge liegt. Hanns Hainspeckh zu Straubing(1), Georg Stet, Bürger zu Teckendorff(3), und Hanns Pollster zu Vilßbiburg(4) sollen in die Schranne kommen, die Behausung an "Symon Casstners" Hand übergeben und da der Käufer Hanns Veldner, des Rates Bürger zu Strawbing(1), den Empfang vornehmen. Im Hintergrund steht die Verpflichtung zur jährlichen Gült von 18 Sch.R.Pf., ablösbar mit 45 Pfd.R.Pf., an die Messe des Friderich Knölling. Vorsprechen: Linhart Möringer, Hainrich Rennerburger, Niclas Kerner. An den Rechten gesessen: Hanns Hyrßt, Andre Gschirrer, Erasm Zeller, Pangratz Prewe, Wolffgang Sindel [?], Hanns Newbeck, Wilhelm Kytz, Hanns Gsnächel, Wolffgang Maierhouer, Veit Kargel und Erasm Gebhart, alle Bürger des inneren und äußeren Rates zu Straubing(1). S: Aussteller.
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Vlrich Hetzer, Unterrichter zu Straubingen(1), beurkundet das Urteil, als er an Stelle des Oberrichters, Ritter Siluester von Peffenhawsen(2) am Stadtgericht saß, in Sachen des Verkaufes der Behausung des Erasm Hainschpeckh, die zwischen den Behausungen des Hanns Raidel und des Abtes Vlrich von Windberge liegt. Hanns Hainspeckh zu Straubing(1), Georg Stet, Bürger zu Teckendorff(3), und Hanns Pollster zu Vilßbiburg(4) sollen in die Schranne kommen, die Behausung an "Symon Casstners" Hand übergeben und da der Käufer Hanns Veldner, des Rates Bürger zu Strawbing(1), den Empfang vornehmen. Im Hintergrund steht die Verpflichtung zur jährlichen Gült von 18 Sch.R.Pf., ablösbar mit 45 Pfd.R.Pf., an die Messe des Friderich Knölling. Vorsprechen: Linhart Möringer, Hainrich Rennerburger, Niclas Kerner. An den Rechten gesessen: Hanns Hyrßt, Andre Gschirrer, Erasm Zeller, Pangratz Prewe, Wolffgang Sindel [?], Hanns Newbeck, Wilhelm Kytz, Hanns Gsnächel, Wolffgang Maierhouer, Veit Kargel und Erasm Gebhart, alle Bürger des inneren und äußeren Rates zu Straubing(1). S: Aussteller.
Kloster Windberg Urkunden, BayHStA, Kloster Windberg Urkunden 757
Kloster Windberg Urkunden
Kloster Windberg Urkunden >> 1401-1500
1496 August 26
Fußnoten:
1) Straubing
2) Pfeffenhausen (LK Rottenburg a.d. Laaber)
3) Deggendorf
4) Vilsbiburg (LK Vilsbiburg)
1) Straubing
2) Pfeffenhausen (LK Rottenburg a.d. Laaber)
3) Deggendorf
4) Vilsbiburg (LK Vilsbiburg)
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Siegel
Überlieferung: Original
Sprache: dt.
Originaldatierung: Bescheen an freitag nach Bartholomei.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1496
Monat: 8
Tag: 26
Überlieferung: Original
Sprache: dt.
Originaldatierung: Bescheen an freitag nach Bartholomei.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1496
Monat: 8
Tag: 26
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:36 MESZ