Graf Bernhard von Leiningen gibt seine Zustimmung als Lehnsherr, dass sein Herr Kurfürst Philipp von der Pfalz und seine Erben die Dörfer Monsheim und Einselthum (Inseltheim) mit Zwing und Bann, Wasser, Weide, aller Obrigkeit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit, was von Bernhard und der Grafschaft zu Leiningen zu Lehen herrührt, von den Ganerben (Stemen), die das zu Lehen haben, durch Kauf, Tausch oder anderweitig an sich zu Eigen bringen dürfen. Bernhard verzichtet dafür als Lehnsherr für sich und Erben auf die Eigenschaft und Mannschaft derselben Güter.
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Graf Bernhard von Leiningen gibt seine Zustimmung als Lehnsherr, dass sein Herr Kurfürst Philipp von der Pfalz und seine Erben die Dörfer Monsheim und Einselthum (Inseltheim) mit Zwing und Bann, Wasser, Weide, aller Obrigkeit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit, was von Bernhard und der Grafschaft zu Leiningen zu Lehen herrührt, von den Ganerben (Stemen), die das zu Lehen haben, durch Kauf, Tausch oder anderweitig an sich zu Eigen bringen dürfen. Bernhard verzichtet dafür als Lehnsherr für sich und Erben auf die Eigenschaft und Mannschaft derselben Güter.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 327
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1495 Dezember 21 (uff sant Thomas tag apostoli)
fol. 390r-390v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Bernhard von Leiningen
Siegler: Bernhard von Leiningen
Kopfregest: "Willigung grave Bernharts von Lyningen das Pfaltz Minsheym und Inseltheym zu eigenschafft an sich kauffen möge".
Einselthum KIB
Leiningen, Grafschaft
Monsheim AZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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2025-04-04T08:17:40+0200
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