Abt, Prior und Konvent der Benediktiner zu Mettlech überlassen dem "Stammen und Haus" Sötern, die die Herrschaft Dagstul innehaben, die Hoch- und Grundgerechtigkeit des Hochgerichts Wadern, die sie vom Bischof von Trier zurückerworben hatten. Siegel: des Abtes und des Konventes.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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