Kaiser Ferdinand III. teilt allen Obrigkeiten und Gläubigern der verstorbenen G. Lucia zu Orttenburg, geborene Semperfreie v. Limpurg, mit, dass G. Friderich Casimir zu Orttenburg, nachdem bereits sein Vater, K. Ferdinand II., diesem am 7. Oktober 1636 ein Moratorium auf 4 Jahre gewährt hatte, der wegen des Krieges weiterhin über keine Geldmittel verfügt, da er vordringlich die im Frieden von Prag 1635 geforderten 120 Monate Reichskontribution, die vom Kurfürstenkolleg zu Regenspurg 1636 bewilligten, weiteren 120 Monate und schließlich die vom Bayerischen Kreistag 1638 festgesetzten 75 Monate aus seiner kleinen Grafschaft, die zudem teilweise an diese Gläubiger verpfändet ist, nicht aufbringen kann und daher zahlungsunfähig ist, weshalb ihm das Moratorium auf weitere 4 Jahre verlängert wird. Da die Gläubiger ohnehin das Schloss Neu-Orttenburg mit aller Zugehör anstatt der jährlichen Zinsen in Besitz haben, ist zunächst über diese Einkommen eine Liquidation vorzunehmen und diese für die Zinsenzahlung zu verwenden.; S. und US: Ausst., Ferdinandt
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Kaiser Ferdinand III. teilt allen Obrigkeiten und Gläubigern der verstorbenen G. Lucia zu Orttenburg, geborene Semperfreie v. Limpurg, mit, dass G. Friderich Casimir zu Orttenburg, nachdem bereits sein Vater, K. Ferdinand II., diesem am 7. Oktober 1636 ein Moratorium auf 4 Jahre gewährt hatte, der wegen des Krieges weiterhin über keine Geldmittel verfügt, da er vordringlich die im Frieden von Prag 1635 geforderten 120 Monate Reichskontribution, die vom Kurfürstenkolleg zu Regenspurg 1636 bewilligten, weiteren 120 Monate und schließlich die vom Bayerischen Kreistag 1638 festgesetzten 75 Monate aus seiner kleinen Grafschaft, die zudem teilweise an diese Gläubiger verpfändet ist, nicht aufbringen kann und daher zahlungsunfähig ist, weshalb ihm das Moratorium auf weitere 4 Jahre verlängert wird. Da die Gläubiger ohnehin das Schloss Neu-Orttenburg mit aller Zugehör anstatt der jährlichen Zinsen in Besitz haben, ist zunächst über diese Einkommen eine Liquidation vorzunehmen und diese für die Zinsenzahlung zu verwenden.; S. und US: Ausst., Ferdinandt
Grafschaft Ortenburg Urkunden 2979
Ortenburg Archiv Urkunden 2075/0 (1640 IX 4)
Zusatzklassifikation: O
Grafschaft Ortenburg Urkunden
Grafschaft Ortenburg Urkunden >> 1601-1650
1640 September 4
Pap.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: SI
Überlieferung: Or.
Ausstellungsort: Regensburg
Vermerke: KV: Ada mandatum sac. caes. maiestatis proprium, Johan Söldner Dr. mp.; RV: V(idi)t. Ferdinand Graff Khurtz.
Originaldatierung: Geben in unserer und des heyligen reichs statt Regenspurg den viertten septembris.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1640
Monat: 9
Tag: 4
Überlieferung: Or.
Ausstellungsort: Regensburg
Vermerke: KV: Ada mandatum sac. caes. maiestatis proprium, Johan Söldner Dr. mp.; RV: V(idi)t. Ferdinand Graff Khurtz.
Originaldatierung: Geben in unserer und des heyligen reichs statt Regenspurg den viertten septembris.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1640
Monat: 9
Tag: 4
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:38 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
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