Von dem Legationssekretär Matthias Benedikt Aschenbach zu Nürnberg am 28. August 1727 beglaubigte Abschriften der von dem Grafen von Grävenitz der fränkischen Kreisdirektorialkanzlei vorgelegten Schriftstücke
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 92 a Bü 22
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 92 a von Grävenitz: Kanzlei zu Ludwigsburg
von Grävenitz: Kanzlei zu Ludwigsburg >> 3. Beziehungen zum Fränkischen Kreis wegen der Herrschaft Welzheim
1718-1727
Enthält: 1) Auszug aus dem Schatzungsregister von 1718 über die Zahl der Untertanen in Welzheim, der Waibelhub und Oberleimbach (zusammen 215). - Wildbad 15. Mai 1726;
2) Vollmacht des Grafen Friedrich Wilhelm von Grävenitz für den Hofrat Joachim Friedrich von Pfeil zur Führung der Verhandlungen beim fränkischen Kreis. - Ludwigsburg 18. Februar 1727;
3) Christina Wilhelmina Gräfin von Würben, geb. Gräfin von Grävenitz, überlässt ihrem Bruder, dem Grafen Friedrich Wilhelm von Grävenitz die unmittelbare Reichsherrschaft Welzheim, um darauf die Reichs- und Kreisstandmässigkeit und das Quantum matrikulare zu legen, jedoch unter Vorbehalt der von Würberschen Nutznießung und Verwaltung der Herrschaft. - Wildbad 20. April 1727;
4) Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg bestätigt als Lehensherr diese Überlassung. - Wildbad 26. April 1727;
5) Friedrich Wilhelm von Grävenitz verpflichtet sich zur Zahlung eines Matrikularanschlags von 5 fl. für die Herrschaft Welzheim. - Ludwigsburg 2. August 1727;
6) Friedrich Wilhelm von Grävenitz verpflichtet sich zur Zahlung des Matrikularanschlags von 5 fl. in Simplo und zur Erfüllung aller Kreisverpflichtungen in Krieg und Frieden. - Ludwigsburg 16. August 1727;
7) Auszug aus dem Fränkischen Kreisprotokoll vom 25. August 1727 betr. die Aufnahme v. Grävenitz in die Grafenbank des Kreises.
8) Vollmacht des Grafen Friedrich Wilhelm von Grävenitz für den Hofrat Joachim Friedrich von Pfeil zur Inbesitznahme des erlangten Sitz- und Stimmrechts im fränkischen Kreis. - Ludwigsburg 25. August 1727
2) Vollmacht des Grafen Friedrich Wilhelm von Grävenitz für den Hofrat Joachim Friedrich von Pfeil zur Führung der Verhandlungen beim fränkischen Kreis. - Ludwigsburg 18. Februar 1727;
3) Christina Wilhelmina Gräfin von Würben, geb. Gräfin von Grävenitz, überlässt ihrem Bruder, dem Grafen Friedrich Wilhelm von Grävenitz die unmittelbare Reichsherrschaft Welzheim, um darauf die Reichs- und Kreisstandmässigkeit und das Quantum matrikulare zu legen, jedoch unter Vorbehalt der von Würberschen Nutznießung und Verwaltung der Herrschaft. - Wildbad 20. April 1727;
4) Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg bestätigt als Lehensherr diese Überlassung. - Wildbad 26. April 1727;
5) Friedrich Wilhelm von Grävenitz verpflichtet sich zur Zahlung eines Matrikularanschlags von 5 fl. für die Herrschaft Welzheim. - Ludwigsburg 2. August 1727;
6) Friedrich Wilhelm von Grävenitz verpflichtet sich zur Zahlung des Matrikularanschlags von 5 fl. in Simplo und zur Erfüllung aller Kreisverpflichtungen in Krieg und Frieden. - Ludwigsburg 16. August 1727;
7) Auszug aus dem Fränkischen Kreisprotokoll vom 25. August 1727 betr. die Aufnahme v. Grävenitz in die Grafenbank des Kreises.
8) Vollmacht des Grafen Friedrich Wilhelm von Grävenitz für den Hofrat Joachim Friedrich von Pfeil zur Inbesitznahme des erlangten Sitz- und Stimmrechts im fränkischen Kreis. - Ludwigsburg 25. August 1727
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Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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27.11.2025, 15:49 MEZ
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