203) Ratschlag über gerichtl. Festsetzung der Ablösesumme für einen Zins von 2 fl., den Stephan Gollner von einem Erbmann gekauft hatte, nachdem in älteren Briefen eine Kaufsumme von 27 fl. pro 1 f1., in jüngeren aber von 23 fl. angegeben ist; vorgesehen neue allg. Ordnung über Zinsablösungen

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Staatsarchiv Nürnberg