Eingabe der Schneider an den Rat
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3142
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Schneider
1687 März 4
Regest: In jüngst gewesener rätlicher Versammlung hat der Schneidergesell Hans Georg Greiner, bei dem Amtsbürgermeister sich aufhaltend, um Aufnahme in hiesiges Stadt- und Bürgerrecht, jedoch ohne Vorlegung eines Zeugnisses seiner ehelichen Geburt und Herkunft, ansuchen lassen. Der Schneiderzunftmeister hat dagegen protestiert und bis auf den nächsten Ratstag Aufschub begehrt und erlangt. Der Schneidergesell ist bis dahin zu Ruhe gewiesen worden. Dafür bedanken sich die Schneidermeister. Niemand kann besser als der Amtsbürgermeister, der in die 22 Jahre als Zunftmeister der Schneiderzunft vorgestanden ist und dem sie das gute Zeugnis geben, dass er sie jederzeit bei ihren Artikeln bestens manutenieren (= erhalten) half, dem Magistrat Bericht erteilen, was es mit ihrem Handwerk und eines jeden Nahrung für eine Beschaffenheit hat, auch wie sehr ihr Handwerk zur Zeit übersetzt ist. Sie wollen aber auch noch das Ihrige dabei tun und stellen dem Rat vor, dass sie mit einem Artikel versehen sind, der schon 71 Jahre ununterbrochen erhalten worden ist und der lautet: Wenn ein fremder Schneidergesell sich hier bürgerlich einlassen wollte, so soll er nach seinen Lehrjahren bei einem Meister 3 Jahr lang arbeiten. Dem ist es schnurstracks zuwider, dass der Hans Georg Greiner hier nur etwa 7/4 Jahr und zwar nicht bei einem, sondern bei 2 verschiedenen Meistern zugebracht, also diesem Artikel noch weit kein Genüge geleistet hat. Obwohl er hievor zu Esslingen seine 3 Jahr auf einem Stock +) versessen hat, so hat er dort bei vorher starker Meisterschaft nicht einkommen können und ist deswegen jetzt einzig damit beschäftigt, hier sein Vorhaben zuwege zu bringen. Die Schneider hoffen aber, dass der Rat sie, so gut wie eine andere Reichsstadt ihre Schneidermeister, bei ihren bestätigten Artikeln maintenieren (= erhalten) und auf die zur Zeit grosse Meisterschaft, die in 19 Meistern und 10 jungen teils hier, teils auf der Wanderschaft befindlichen Personen besteht, Rücksicht nehmen werde, da besonders in vorigen höchst verderblichen Winterquartieren neben andern auch die Schneider durch schweren Contributions-Beitrag an Vermögen sehr abgenommen haben. Durch weitere Übersetzung des Handwerks würde es noch mehr vermindert werden. Das ist auch vor diesem allezeit wohl erwogen worden und besonders damals, als Hans Michael Widmann, Schneider zu Pfullingen obwohl er mit eines hiesigen Ratsverwandten Tochter, die zugleich eine Witwe gewesen, sich verehelicht hat, dennoch auf Begehren der Meisterschaft hier nicht zum Bürger angenommen, sondern abgewiesen wurde. Weil der Rat niemals einem Handwerk wider seinen Willen jemand aufzudringen begehrt hat, so bitten die Schneidermeister, dem Hans Georg Greiner sein Gesuch abzuschlagen und ihn in seinen Geburtsort zu verweisen.
Sämtliche Meister des Schneiderhandwerks zu Reuttlingen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Vor Rat verlesen 2. April 1687 und der Schneidergesell zu Ruh gewiesen.
Sämtliche Meister des Schneiderhandwerks zu Reuttlingen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Vor Rat verlesen 2. April 1687 und der Schneidergesell zu Ruh gewiesen.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: Ratsprotokolle vom 1. Juni 1674 an nicht mehr vorhanden
+) Stock scheint bei den Schneidern Arbeitsplatz zu bedeuten.
Genetisches Stadium: Or.
+) Stock scheint bei den Schneidern Arbeitsplatz zu bedeuten.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ