Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg verschreibt dem Scholaster zu Kleve und Kanoniker zu Düsseldorf, dem Hofkaplan Winand Thomasius, für dessen Forderung von 1200 Reichstalern rückständigen Gehalte eine Rente von 60 Reichstalern aus dem Amt Solingen (Richter: Niclaus Mattenclott), die dieser für eine Stiftung verwenden will.