Konrad Huetel und seine Ehefrau Anna, Tochter des verstorbenen Leonart Talär, versprechen auf einem Gütetermin, den der Törringer auf Bitten Annas mit Einverständnis der domkapitelschen Anwälte Niklas Seylwitzär und Konrad Aicher einberufen hat, sich wegen des domkapitelschen Urbarguts in Tal (1) in der Grafschaft Klingberg (2) künftig den Entscheidungen des Dompropstes zu unterwerfen. Entgegen dem Urbarrecht hatten sie den Dompropst vor einem anderen Gericht verklagt, wofür der Ritter Wilhalm Törringer zu Tussling (3), Pfleger zu Kling, sie in die Fronfeste ins Gefängnis hatte werfen lassen. Huetel und seine Ehefrau sollen das Gut in Thal vom Dompropst zu Freistift empfangen und künftige Streitfälle nach Stiftrecht vor das Hofgericht bringen. Huetel verspricht zudem, keinerlei Schadensersatzforderungen aus seiner Gefangensetzung gegenüber dem Dompropst oder dem Törringer geltend zu machen und die Angelegenheit bei einer Strafe von 40 Pfund Pfennigen, zahlbar an die Herrschaft Klingberg, nicht wieder neu aufzurollen. Zeugen: Rueprecht Spilberger, Richter zu Basserburgk (4), Thoman Ramlar, Stadtschreiber zu Wasserburg, Fridreich Harr, Konrad Mair von Eyselfing (5). Siegler: S: Helmsauer, Wilhelm, Landrichter Klingberg
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Konrad Huetel und seine Ehefrau Anna, Tochter des verstorbenen Leonart Talär, versprechen auf einem Gütetermin, den der Törringer auf Bitten Annas mit Einverständnis der domkapitelschen Anwälte Niklas Seylwitzär und Konrad Aicher einberufen hat, sich wegen des domkapitelschen Urbarguts in Tal (1) in der Grafschaft Klingberg (2) künftig den Entscheidungen des Dompropstes zu unterwerfen. Entgegen dem Urbarrecht hatten sie den Dompropst vor einem anderen Gericht verklagt, wofür der Ritter Wilhalm Törringer zu Tussling (3), Pfleger zu Kling, sie in die Fronfeste ins Gefängnis hatte werfen lassen. Huetel und seine Ehefrau sollen das Gut in Thal vom Dompropst zu Freistift empfangen und künftige Streitfälle nach Stiftrecht vor das Hofgericht bringen. Huetel verspricht zudem, keinerlei Schadensersatzforderungen aus seiner Gefangensetzung gegenüber dem Dompropst oder dem Törringer geltend zu machen und die Angelegenheit bei einer Strafe von 40 Pfund Pfennigen, zahlbar an die Herrschaft Klingberg, nicht wieder neu aufzurollen. Zeugen: Rueprecht Spilberger, Richter zu Basserburgk (4), Thoman Ramlar, Stadtschreiber zu Wasserburg, Fridreich Harr, Konrad Mair von Eyselfing (5). Siegler: S: Helmsauer, Wilhelm, Landrichter Klingberg
Domkapitel Salzburg Urkunden, BayHStA, Domkapitel Salzburg Urkunden 178
HU Salzburg 407; GU Mühldorf 827
Domkapitel Salzburg Urkunden
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1445 Mai 5
Fußnoten:
1)
2) Kling (Gde. Babensham, Lkr. Rosenheim)
3) Tüßling (Lkr. Altötting)
4) Wasserburg (Lkr. Rosenheim)
5) Eiselfing (Lkr. Rosenheim)
1)
2) Kling (Gde. Babensham, Lkr. Rosenheim)
3) Tüßling (Lkr. Altötting)
4) Wasserburg (Lkr. Rosenheim)
5) Eiselfing (Lkr. Rosenheim)
Domkapitel Salzburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Sg. beschädigt
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Vermerke: RV: Litera de curia Tall quam habet Huetlin 111 Chunraden Huettlens Urfehdbriff, das er die gefänkhnuß so er von wegen des hoffs Talls erliten nitt rechen nach äfern wölle. Güldt nicht mehr. ist derrwegen nitt eingeschrieben worden. V: 24:
Originaldatierung: 1445 an mittichen nach sand Philipps und sand Jacobs tage der heiligen zwelifpoten
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1445
Monat: 5
Tag: 5
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Vermerke: RV: Litera de curia Tall quam habet Huetlin 111 Chunraden Huettlens Urfehdbriff, das er die gefänkhnuß so er von wegen des hoffs Talls erliten nitt rechen nach äfern wölle. Güldt nicht mehr. ist derrwegen nitt eingeschrieben worden. V: 24:
Originaldatierung: 1445 an mittichen nach sand Philipps und sand Jacobs tage der heiligen zwelifpoten
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1445
Monat: 5
Tag: 5
Helmsauer: Wilhelm\ Landrichter, Kling
Huetel: Konrad, Ehemann v. Anna
Huetel: Anna\ geb. Taler, Ehefrau v. Konrad
Taler: Anna, verh. Huetel, Tochter v. Leonhard
Taler: Lienhard\ Vater v. Anna
Spielberger: Ruprecht, Richter, Wasserburg
Ramler: Thomas, Stadtschreiber, Wasserburg
Harr: Friedrich
Mair: Konrad, Eiselfing
Seylwitzer: Niklas, Anwalt d. Domkapitels, Salzburg
Aicher: Konrad\ Anwalt d. Domkapitels, Salzburg
Törringer: Wilhelm, zu Tüßling, Pfleger, Klingberg
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Pröpste\Sigmund
Kling (Gde. Babensham, Lkr. Rosenheim), Gericht: Thal
Kling (Gde. Babensham, Lkr. Rosenheim): Grafschaft
Tüßling (Lkr. Altötting)
Wasserburg (Lkr. Rosenheim)
Eiselfing (Lkr. Rosenheim)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:31 MESZ
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