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Kurfürst Philipp von der Pfalz spricht Ritter Emmerich von Karben, der sich für eine Vereinbarung des Kurfürsten mit dem kurpfälzischen Rat Philip...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.10 Oppenheim
1507 Mai 28, Heidelberg
v. Karben / Kurpfalz ?
Ausfertigung (deutsch), Pergament (16,2 x 29,1 cm), rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel (stark beschädigt) an Pergamentstreifen anhängend, stark beschädigt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heidelberg uf frytag nechst nach dem heiligen Pfingstag anno domini tusennt funffhundert vnnd sibenn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz spricht Ritter Emmerich von Karben, der sich für eine Vereinbarung des Kurfürsten mit dem kurpfälzischen Rat Philipp von Kronberg über die Verschreibung von 200 Gulden Gült vom Zoll zu Oppenheim, die jährlich zu den vier Fronfasten entrichtet werden sollen, als kurpfälzischer Bürge und Geisel zur Verfügung gestellt hat, ledig und los und versichert, dass ihm aus dieser Handlung weder Kosten noch Schaden entstehen werde.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) 1507. (2) 17
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Heidelberg (Baden-Württemberg) (2) Oppenheim (Oppenheym) (Lkr. Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Karben, Emmerich von, Ritter (3) Kronberg, Philipp von, kurpfälzischer Rat
Schadlosbrief, Bürge, Geisel, Zoll
Oppenheim Burgschaft Kurfurst Philips von der Pfalz gegen Emmerich von Carben über 200 fl Geld auf dem Zoll zu Oppenheim D. Heidelberg ♀ [Freitag] nach Pfingsten 1507. No. 135