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Verordnung: Nachdem Neueinzieher zuvor die Ehe geschlossen und dann zum großen Nachteil der Gemeinden unfähig zur Leistung der Abgaben im Lande geblieben sind, wird in Zukunft die Kopulation zwar nicht behindert, aber zugleich die Emigration verfügt

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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