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Verordnung: Nachdem Neueinzieher zuvor die Ehe geschlossen und dann zum großen Nachteil der Gemeinden unfähig zur Leistung der Abgaben im Lande geblieben sind, wird in Zukunft die Kopulation zwar nicht behindert, aber zugleich die Emigration verfügt
Verordnung: Nachdem Neueinzieher zuvor die Ehe geschlossen und dann zum großen Nachteil der Gemeinden unfähig zur Leistung der Abgaben im Lande geblieben sind, wird in Zukunft die Kopulation zwar nicht behindert, aber zugleich die Emigration verfügt
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.2 Einwanderung, Ortsbürgeraufnahme, -rechte und -pflichten
Darmstadt, 1717 Juli 9
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 119-120
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