Claes von Gielsdorf (Gilstorp), Hermann Rotkanne und alle übrigen Schöffen zu Bonn bekunden, dass Bela, Witwe des Bonner Bürgers Goebel Bertgins, vor dem Amtmann von Bonn und ihnen mit Beistand des Cuene Riffian, ihres Oheims, und anderer Magen ihrer Kinder geschworen hat, dass sie kein Gut hat, womit sie die Schulden, die ihr Ehemann und sie gemacht haben, tilgen und die Bürgen befreien kann, die für sie und ihre Kinder großen Schaden auf sich nahmen. Die Schöffen haben für Recht und Gewohnheit des Landes gewiesen, dass Bela dazu einen Teil ihres Erbes verkaufen darf. Bela hat vor ihnen bekannt, dass sie an Ludolf, Kanoniker im St. Cassius-Münster zu Bonn, derzeit Hebdomadar, zu Behuf des Kapitels von St. Cassius eine Erbgülte von 18 Schilling Pfennige Kölner Pagaments für eine Geldsumme, über die sie dem Kanoniker vor den Schöffen quittiert hat, verkauft und auf ein Haus zu Bonn auf dem Belderberg (Belreberghe) nächst dem Pütz angewiesen hat, von welchem man ihr und ihren Kindern jährlich am Martinstag [11. November] 2 Mark Pfennige Kölner Pagaments Erbzins zahlte. Sie hat Bela, die Witwe des Bonner Bürgers Volmar des Fleischhauers, zum Lehnherrn dieses Hauses gemacht und diese Bela hat auf ihr Bitten den Kanoniker zu Behuf des Kapitels mit dem Haus für 6 Schilling Pfennige Kölner Pagaments Erbzins, zahlbar jährlich am Martinstag, belehnt und hält niemand anders als das Kapitel für rechte Lehnleute. - Die 2 benannten Schöffen kündigen auf Bitten Bela Bertgins und Bela Volmarz, des Grundlehnherrn, ihre Siegel an. ... gegheven ... up sante Seruas dagh des heilgen bischofs 1366.