Notiz über die Entscheidung (abschied) eines Rechtsstreits zwischen Bischof Ludwig von Speyer und der Stadt Speyer: [1.] Gerhard Steinhuser soll aus dem Speyerer Gefängnis entlassen oder dem Pfalzgrafen [Philipp] überstellt werden, wohingegen der Bischof von Speyer die Zahlungsleistung (abtrag) nachlassen soll. [2.] Über die Worte des Gerhard Steinhuser, durch die sich Markus (Marx) zum Laub in seiner Ehre verletzt sieht, soll auf einem Gerichtstag gütlich oder durch Recht entschieden werden. [3.] Beider Freiheiten und Bescheinigungen (Schyn) sollen in betracht gezogen werden. [4.] Zwischen Bischof und Stadt soll eine Einigung erzielt werden, dass sich die von Speyer im Hochstift frei bewegen können. [5.] Beide Seiten sollen dazu bis Sonntag nach Conversio Pauli [= 28.1.1481] Stellung nehmen oder weitere Punkte vorbringen. Dies geschah in Gegenwart Bischof Reinhards zu Worms, des Hofmeisters Blicker Landschad und des Kanzlers Doktor Thomas Dornberg als Schiedsleute sowie Dieters von Handschuhsheim.
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Notiz über die Entscheidung (abschied) eines Rechtsstreits zwischen Bischof Ludwig von Speyer und der Stadt Speyer: [1.] Gerhard Steinhuser soll aus dem Speyerer Gefängnis entlassen oder dem Pfalzgrafen [Philipp] überstellt werden, wohingegen der Bischof von Speyer die Zahlungsleistung (abtrag) nachlassen soll. [2.] Über die Worte des Gerhard Steinhuser, durch die sich Markus (Marx) zum Laub in seiner Ehre verletzt sieht, soll auf einem Gerichtstag gütlich oder durch Recht entschieden werden. [3.] Beider Freiheiten und Bescheinigungen (Schyn) sollen in betracht gezogen werden. [4.] Zwischen Bischof und Stadt soll eine Einigung erzielt werden, dass sich die von Speyer im Hochstift frei bewegen können. [5.] Beide Seiten sollen dazu bis Sonntag nach Conversio Pauli [= 28.1.1481] Stellung nehmen oder weitere Punkte vorbringen. Dies geschah in Gegenwart Bischof Reinhards zu Worms, des Hofmeisters Blicker Landschad und des Kanzlers Doktor Thomas Dornberg als Schiedsleute sowie Dieters von Handschuhsheim.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 124
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1481 Januar 19 (uff frytag nach Anthony)
fol. 202v-203r
Urkunden
Ausstellungsort: Ladenburg
Kopfregest: "Abscheit zwuschen dem bischoff unnd der statt Spyer".
Dornberg (Dorniberg), Thomas, von Memmingen; kurpfälzischer Kanzler und Rat, ca. 1440-1497 | 102761027
Handschuhsheim, Dieter von; Hofmeister Pfalzgraf Philipps, Hofrichter, 1430-1487
Landschad von Steinach, Blicker XIV.; kurpfälzischer Hofmeister, -1499
Laub, Markus zum; erw. 1481
Steinhauser, Gerhard; erw. 1481
Ladenburg HD
Speyer SP
Speyer SP; Hochstift
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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18.05.2025, 08:03 MESZ
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