Worms (St. Andreas): Bischof Reinhard von Worms bekundet die Schlichtung des Streites zwischen Hultzengot, Vikar an St. Andreas, und Bürgermeister...
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255/1644
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.25 Worms (St. Andreas)
1480 März 28
St. Andreas
Ausf., Perg., anh. Siegel erhalten
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1480, Dienstag nach hl. Palmtag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (St. Andreas): Bischof Reinhard von Worms bekundet die Schlichtung des Streites zwischen Hultzengot, Vikar an St. Andreas, und Bürgermeister und Rat der Stadt Worms wegen etlicher Zinsen, nämlich 30 Schilling und 1 Pfund Pfeffer, die seine Vikarie auf dem Judenfriedhof vor dem St. Andreasportal haben soll, was die Stadt bestreitet. Die Schlichtung billigt Hultzengot 20 Pfund Heller bar an guten Pfennigen zu
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Hochstift:Bischöfe:Reinhard I. v. Sickingen
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Klöster, Stifte u. Kirchen:St. Andreas:Johann Holtzengott, Vikar
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Holtzengott, Johann, Vikar in Worms
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Rat
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Bürgermeister
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Topographie u. Gebäude:Judenkirchhof vor St. Andreas
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gülte
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Judenkirchhof
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Vergleich
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (St. Andreas): Bischof Reinhard von Worms bekundet die Schlichtung des Streites zwischen Hultzengot, Vikar an St. Andreas, und Bürgermeister und Rat der Stadt Worms wegen etlicher Zinsen, nämlich 30 Schilling und 1 Pfund Pfeffer, die seine Vikarie auf dem Judenfriedhof vor dem St. Andreasportal haben soll, was die Stadt bestreitet. Die Schlichtung billigt Hultzengot 20 Pfund Heller bar an guten Pfennigen zu
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Hochstift:Bischöfe:Reinhard I. v. Sickingen
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Klöster, Stifte u. Kirchen:St. Andreas:Johann Holtzengott, Vikar
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Holtzengott, Johann, Vikar in Worms
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Rat
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Bürgermeister
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Topographie u. Gebäude:Judenkirchhof vor St. Andreas
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gülte
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Judenkirchhof
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Vergleich
Judaica 255/1644: Bischof Reinhard von Worms bekundet, daß er die Streitigkeiten zwischen Johann Holtzengott, Vikar zu St. Andreas in Worms, einerseits, und dem Bürgermeister und Rat zu Worms andererseits wegen der von dem ersteren beanspruchten Gülte von 30 Schilling Heller und einem Pfund Pfeffer auf dem Judenkirchhof vor St. Andreas in angegebener Weise verglichen habe. - Datierung: Worms 1480 März 28 - Originaldatierung: Dienstag nach Palmtag - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ