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Reskript, dass diejenigen, welchen das kleine Waidwerk auf gewisses Maß zugelassen wird, dasselbe durch keine anderen Personen exerzieren lassen sollen als durch solche, die in ihrem wirklichen Dienst und Brot sind
Reskript, dass diejenigen, welchen das kleine Waidwerk auf gewisses Maß zugelassen wird, dasselbe durch keine anderen Personen exerzieren lassen sollen als durch solche, die in ihrem wirklichen Dienst und Brot sind
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> U Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei >> U.5 Jagdwesen
Darmstadt, 1691 April 14
Sachakte
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