von Canitz / Urkunde Kurfürst Ernsts von Sachsen, wodurch der Gattin Heinrichs von Canitz die Hälfte aller jetzigen und künftigen Lehngüter des Letzteren (ohne alle Namen) zum Leibgedinge verliehen wird, nebst Bestellung Kaspars von Schönberg, Landvogts zu Meißen, und H. Lösers des Jüngeren zu Pretzsch zu Vormündern deshalb, welche sie bei ihrem Leibgut schützen sollen. Wittenberg 1476, Freitag Felicis et Adaucti

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Sächsisches Staatsarchiv
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