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Verordnung: Der veränderte Stand der Staats- und Provinzialstraßen hat auch den Stand der Chausseegelderhebestellen verändert. Die Veränderungen können an jeder Hebestelle eingesehen werden (ein Überweisungsvermerk vom 2. August 1844 anbei)
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Verordnung: Der veränderte Stand der Staats- und Provinzialstraßen hat auch den Stand der Chausseegelderhebestellen verändert. Die Veränderungen können an jeder Hebestelle eingesehen werden (ein Überweisungsvermerk vom 2. August 1844 anbei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1844 Juli 4
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