Search results
  • 48 of 100

Hinweis: Auf die verschiedenen Anfragen, ob, wenn jemand dem Anderen 'ex contracto vitalito' sukzediert, auch die Kollateral-Gelder zu entrichten seien, wird auf die am 6. September 1738 erlassene Verordnung verwiesen

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...