Abt Johannes und der Konvent von St. Emmeram verleihen Bernhard Tannhauser wegen seiner treuen Dienste für die Propstei [Moos]Inning und seinem Sohn Georg Tannhauser diese Propstei zusammen mit 30 Bifang aus dem Gut des Hebenstreit, auf dem man derzeit Kraut anbaut, als Leibgeding. Bernhard Tannhauser soll die Propstei ohne Irrung durch seinen Sohn bis zu seinem Lebensende innehaben und davon jährlich Gült entrichten sowie Jäger und Falkner ausrichten, in gleicher Weise sein Sohn Georg nach seinem Ableben (siehe den Revers Nr. 2048). S1: Abtei von St. Emmeram. S2: Konvent von St. Emmeram