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Die Akten 6 - 60 sind Wasserrechtsakten, z. T. aus dem 19. Jh., die bei der Kreisregierung bzw. dem Regierungspräsidium angelegt wurden. Diese Akten wurden im Zuge einer Zuständigkeitsverlagerung (nach Bildung des Stadtkreises?) an die Stadt abgegeben.
Die Akten Nr. 183 - 318 und 546 - betreffen die Erteilung von Gaststättenerlaubnissen. Die Erlaubnis muss für jede Gaststätte für den Betreiber neu erteilt werden, sodass die Akten meist nur über wenige Jahre laufen. Sie wurden abgelegt nach dem Jahr der Abmeldung und decken dabei die 70er und den Anfang der 80er Jahre ab.
Bei der Verzeichnung wurde getrennt in durchschnittliche Akten, die zusammen unter dem Anfangsbuchstaben des Wirts liegen und interessantere Akten (Nachtklubs, bekannte Gaststätten, Streitfälle u.ä.), die einzeln aufgenommen sind.