Michel Ein und Michel Paur, beide B. zu Stuttgart, wegen Annahme fremder Kriegsdienste und Teilnahme am Kriegszug in Frankreich gef., jedoch auf ihre Bitten mit der Auflage freigel., sich auf obrigkeitliche Mahnung wieder zu stellen und die ihnen gebührende Strafe entgegenzunehmen, ferner bis auf herzogliche Begnadigung keine Wehr mehr zu tragen, Leib und Gut nicht zu verändern, vielmehr sich fortan wohl zu verhalten, geloben eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwören U.