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Heinrich Lödenler von Stuttgart, wegen ungen. Vergehen, für die er an Leib und Leben hätte gestraft werden können, ins Gefängnis gekommen, auf Fürbitte ehrbarer Leute jeoch freigel., schwört U. und verpflichtet sich mit einem Eid, das Land beider Herren von Württemberg zu verlassen und etwaige künftige Forderungen an die württembergische Herrschaft oder ihre Stellvertreter nur bei den zuständigen Gerichten durch seinen Anwalt geltend machen zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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