Gespräch mit Gerhard Seiler über das Scheitern der Strom- Fusion
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931042/107
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> November
27. November 1993
SEILER: Zum derzeitigen Zeitpunkt war eine Fusion aus der Sicht der badischen Kommunen und der Stadt Karlsruhe nicht möglich. Die Entscheidung, die Konzernzentrale in Stuttgart einzurichten, hat zu sehr viel Mißtrauen bei den badischen Kommuen geführt. In der Sache ist er für eine Fusion, weil sie Synergieeffekte freigesetzt hätte. In Baden hat man zum Schluß nur noch gesehen, "daß wir wieder von Stuttgart über den Tisch gezogen werden", wie z.B. bei der Gebäudebrandversicherungsanstalt. Gegen die Fusion waren der Gemeinderat von Karlsruhe, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Belegschaft des Badenwerks und große Teile der badischen Elektrizitätsverbandes. Karlsruhe hat bis heute nicht verschmerzt, daß in der Stadt keine Ministerien, keine Mittelbehörden und keine Landesoberbehörden mehr sind. Der Eindruck ist in der Stadt, daß eine Institution nach der anderen nach Stuttgart umzieht.
0:07:10; 0'07
Audio-Visuelle Medien
Karlsruhe KA; Energie
Fusion
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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