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Hofkammer Gießen: Verordnung betreffend die Befreiung sämtlicher beim Bundestag zu Frankfurt akkreditierten Gesandtschaften von der Entrichtung des Chausseegeldes in Hessen (Druck)
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Hofkammer Gießen: Verordnung betreffend die Befreiung sämtlicher beim Bundestag zu Frankfurt akkreditierten Gesandtschaften von der Entrichtung des Chausseegeldes in Hessen (Druck)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Gießen, 1816 November 29
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