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Martin Mock, seßhaft zu Echterdingen, wegen Bruchs einer früheren U., indem er in sein voriges "Übelhalten" zurückgefallen war, abermals zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten sowohl der peinlichen Strafe als auch der Gefangenschaft mit der Auflage entledigt, fortan von Waffentragen und Wirtshausbesuch gänzlich abzustehen und sich auch sonst gehorsam zu verhalten, verspricht, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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