Michel Brudin von Dettingen an der Erms, wegen des Verdachts von unerlaubtem Waidwerk mit der Strafe belegt, alle Waffen abzulegen, jedoch auf seine Bitte dazu begnadigt, sein Gewehr an den gewöhnlichen Orten tragen zu dürfen und für 30 fl Bürgschaft zu leisten. Er stellt Hans Rummel, B. und Tuchmacher zu Urach, als Bürgen, der sich bei Übertretung dieser Verschreibung verpflichtet, die gen. Summe zu bezahlen, und liegendes und fahrendes Hab und Gut als Unterpfand einsetzt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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