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Rudolf Weiler v. Stettfurt, Geistlicher des Konstanzer Bistums, bezeugt, dass vor ihm und dem Degenhart v. Gundelfingen, anstatt des Hofrichters G...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 5 1471-1500
1479 November 12, Rottweil
Ausf., Perg., Urk. besch. (Textverlust), Notariatsinstrument mit Notarszeichen
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Rudolf Weiler v. Stettfurt, Geistlicher des Konstanzer Bistums, bezeugt, dass vor ihm und dem Degenhart v. Gundelfingen, anstatt des Hofrichters Graf Johann v. Sulz zusammen mit den Urteilssprechern zu Gericht sitzend Heinrich Zamhart von Haiger, Bevollmächtigter des Grafen Otto v. Solms-Münzenberg, des Vormundes der Grafen Johann, Philipp und Bernhard v. Solms, gegen das Urteil des Hofgerichts vom 9. November (Nr. 1777) wegen Nichtbeachtung der solmsischen Privilegien Appellation an Kaiser Friedrich III. eingelegt habe. Zeugen: Junker Hans Reckenbach, Vogt zu Hornberg, und Marquard Payger, Stadtschrseiber zu Dornstetten