Eingliederung in die Hitler-Jugend/Ordnung der Evang. Jugendarbeit
Vollständigen Titel anzeigen
K 24, Nr. 59
K 24, Nr. 320-3200
K 24 - Evangelisches Jugendwerk in Württemberg
K 24 - Evangelisches Jugendwerk in Württemberg >> Teil II. Männliche Jugend (bis 1971) >> II.A. Bände. Akten. Rechnungsunterlagen >> 2. Strukturen der Jungenarbeit >> 2.2. Landesjugendstelle. Württembergischer Evangelischer Jungmännerbund e.V. >> 2.2.1. Ordnungen
1933-1940
Enthält u.a.:
- Richtlinien für die Vereine des Württ. Evang. Jungmännerbundes
- Generalsekretär Hohloch: Der Standort der evangelischen Jugend im Reich (Referat beim Bundesfest des Jungmännerbundes)
- Rundschreiben, "Wichtige Mitteilungen" des Württ. Evang. Jungmännerbundes
- "An die Eltern unserer evangelischen Jugend"; "An die Elternschaft im Evang. Jungmännerwerk"
- Zeitungsartikel
- Abkommen über die Eingliederung der evang. Jugend in die Hitler-Jugend (HJ), Ausführungsbestimmungen der Eingliederung
- Begleitschreiben zum Eingliederungsformular
- Vertrag über die Durchführung der Doppelmitgliedschaft
- Reichsbischof Ludwig Müller übersetzt die Bergpredigt
- Reichsjugendführer Baldur von Schirach: Klare Verhältnisse zwischen HJ und Kirche
- Uniformverbot für konfessionelle Jugendverbände
- Niederschrift über eine Besprechung zwischen Vertretern des Württ. Evang. Jungmännerbundes und der Evang. Landesjugendstelle über die Ordnung der württ. evang. Jugendarbeit
- Abkommen zwischen dem Evang. Jungmännerbund und dem württ. Oberkirchenrat
- Der Reichsführer im Evang. Jugendwerk Deutschlands: Über die Verhandlungen mit der Leitung der Deutschen Evang. Kirche
- Richtlinien für die Vereine des Württ. Evang. Jungmännerbundes
- Generalsekretär Hohloch: Der Standort der evangelischen Jugend im Reich (Referat beim Bundesfest des Jungmännerbundes)
- Rundschreiben, "Wichtige Mitteilungen" des Württ. Evang. Jungmännerbundes
- "An die Eltern unserer evangelischen Jugend"; "An die Elternschaft im Evang. Jungmännerwerk"
- Zeitungsartikel
- Abkommen über die Eingliederung der evang. Jugend in die Hitler-Jugend (HJ), Ausführungsbestimmungen der Eingliederung
- Begleitschreiben zum Eingliederungsformular
- Vertrag über die Durchführung der Doppelmitgliedschaft
- Reichsbischof Ludwig Müller übersetzt die Bergpredigt
- Reichsjugendführer Baldur von Schirach: Klare Verhältnisse zwischen HJ und Kirche
- Uniformverbot für konfessionelle Jugendverbände
- Niederschrift über eine Besprechung zwischen Vertretern des Württ. Evang. Jungmännerbundes und der Evang. Landesjugendstelle über die Ordnung der württ. evang. Jugendarbeit
- Abkommen zwischen dem Evang. Jungmännerbund und dem württ. Oberkirchenrat
- Der Reichsführer im Evang. Jugendwerk Deutschlands: Über die Verhandlungen mit der Leitung der Deutschen Evang. Kirche
Evangelisches Jungmännerwerk
1,5 cm
Sachakte
Schirach, Baldur
Hohloch, Hugo
Müller, Ludwig
Richtlinien, Ortsvereine
Bundesfest, Evang. Jungmännerbund
Standortbestimmung, Jugendarbeit
Eltern
Hitler-Jugend, Eingliederung
Doppelmitgliedschaft
Reichsbischof
Bergpredigt
Reichsjugendführer
Uniformverbot
Oberkirchenrat
Reichsführer
Eingliederung, Hitler-Jugend
Abkommen, Oberkirchenrat
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.08.2025, 11:20 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik)
- K - Einrichtungen, Werke, Vereine (Tektonik)
- K 24 - Evangelisches Jugendwerk in Württemberg (Bestand)
- Teil II. Männliche Jugend (bis 1971) (Gliederung)
- II.A. Bände. Akten. Rechnungsunterlagen (Gliederung)
- 2. Strukturen der Jungenarbeit (Gliederung)
- 2.2. Landesjugendstelle. Württembergischer Evangelischer Jungmännerbund e.V. (Gliederung)
- 2.2.1. Ordnungen (Gliederung)