Hans Gefrör, Schultheiß zu Schwalldorf [Kr. Tübingen], Konrad Gefrör, Schultheiß zu Weitingen (Wyttingen) [Kr. Horb], Jörg Gefrör, sesshaft zu Eckenweiler [Kr. Horb] und Auberli Sattler aus Unterjettingen (Underytingen) [Kr. Böblingen], verbürgen sich eidlich um 500 fl für ihren Bruder und Onkel Auberli Gefrör, Schultheiß zu Baisingen (Böchssingen) [Kr. Horb] und dessen Ehefrau Endlin Bennler. Diese waren aus "mercklicher ursach"in das Gef. des frommen und festen Junkers Jakob von Gültlingen zu Sindelfingen (G. Unterjettingen) gekommen, jedoch nach Leistung eines U.-Eides wieder freigelassen worden mit der Auflage, auf obrigkeitliches Erfordern binnen 14 Tagen sich in Tübingen, Herrenberg, Calw, Nagold oder Dorhan dem Schultheißen oder Stadtgericht zu stellen und ihre U. zu halten. Die Bürgschaft sollte bis zu einem künftigen Vergleich laufen, ihre Endschaft quittiert werden. Wird sie fällig, so soll sie binnen eines Jahres nach Sindelfingen entrichtet werden. Wird sie nicht gehalten, so müssen sich die Bürgen zu Herrenberg oder Nagold stellen.
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Hans Gefrör, Schultheiß zu Schwalldorf [Kr. Tübingen], Konrad Gefrör, Schultheiß zu Weitingen (Wyttingen) [Kr. Horb], Jörg Gefrör, sesshaft zu Eckenweiler [Kr. Horb] und Auberli Sattler aus Unterjettingen (Underytingen) [Kr. Böblingen], verbürgen sich eidlich um 500 fl für ihren Bruder und Onkel Auberli Gefrör, Schultheiß zu Baisingen (Böchssingen) [Kr. Horb] und dessen Ehefrau Endlin Bennler. Diese waren aus "mercklicher ursach"in das Gef. des frommen und festen Junkers Jakob von Gültlingen zu Sindelfingen (G. Unterjettingen) gekommen, jedoch nach Leistung eines U.-Eides wieder freigelassen worden mit der Auflage, auf obrigkeitliches Erfordern binnen 14 Tagen sich in Tübingen, Herrenberg, Calw, Nagold oder Dorhan dem Schultheißen oder Stadtgericht zu stellen und ihre U. zu halten. Die Bürgschaft sollte bis zu einem künftigen Vergleich laufen, ihre Endschaft quittiert werden. Wird sie fällig, so soll sie binnen eines Jahres nach Sindelfingen entrichtet werden. Wird sie nicht gehalten, so müssen sich die Bürgen zu Herrenberg oder Nagold stellen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 WR 4032
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.1 Nagold, Amt >> 6.1.9 Außeramtliche Orte
1470 Juli 10 (Di vor Margarethe)
Urkunden
Siegler: 1. Junker Benz Kecheler von Schwaindorf, 2. Junker Burkhart von Ehingen, derzeit Vogt zu Herrenberg und 3. Schultheiß und Richter zu Nagold mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 3 S., S. 1 Legende unleserlich
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 3 S., S. 1 Legende unleserlich
Bennler, Endlin
Gefrör, Auberli
Gefrör, Hans, Schultheiß zu Schwalldorf
Gefrör, Jörg
Gefrör, Konrad, Schultheiß zu Weitingen
Sattler, Auberli
Baisingen : Rottenburg am Neckar TÜ
Eckenweiler : Rottenburg am Neckar TÜ
Schwalldorf : Rottenburg am Neckar TÜ
Unterjettingen : Jettingen BB
Weitingen : Eutingen im Gäu FDS
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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- 6.1 Nagold, Amt (Gliederung)
- 6.1.9 Außeramtliche Orte (Gliederung)