Amtsgericht Kölleda (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
C 129 Kölleda (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.07. Gerichte und Justizbehörden >> 02.07.03. Institutionen im Regierungsbezirk Merseburg >> C 129 Amtsgerichte im Regierungsbezirk Merseburg
(1783 -) 1812 - 2007
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Das 1821 im alten Landgerichtsbezirk Naumburg für die Orte Kölleda und Dermsdorf des früheren Amtes Eckartsberga eingerichtete Gerichtsamt wurde 1837 in ein Land- und Stadtgericht umgewandelt. Dessen Zuständigkeit umfasste die früheren Gerichtsamtsbezirke Kölleda, Heldrungen und Wiehe. Ab 1849 (Auflösung der Patrimonialgerichte) bzw. 1851 sind in Kölleda eine Kreisgerichtsdeputation und die Kreisgerichtskommissionen I und II des Kreisgerichtes Naumburg nachweisbar. Der Sprengel verkleinerte sich um die Gerichtsbezirke Heldrungen und Wiehe. 1879 wurde in Kölleda ein Amtsgericht gebildet, dessen Zuständigkeit 1945 an das Gebiet des Kreises Eckartsberga angeglichen wurde. Mit der Auflösung des Kreises Eckartsberga im Jahre 1952 erfolgte auch die Auflösung des Amtsgerichtes Kölleda.
Bestandsinformationen: Der Bestand gelangte bis 2015 in die Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt. Die 1971 und 1992/93 erarbeitete Findkartei umfasste nur 0,35 laufende Meter und wurde 2009 bis 2015 im Rahmen der Erschließung der unverzeichneten Überlieferung in die neue Findkartei eingearbeitet. 2015 erfolgte die abschließende Bearbeitung des Bestandes.
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Das 1821 im alten Landgerichtsbezirk Naumburg für die Orte Kölleda und Dermsdorf des früheren Amtes Eckartsberga eingerichtete Gerichtsamt wurde 1837 in ein Land- und Stadtgericht umgewandelt. Dessen Zuständigkeit umfasste die früheren Gerichtsamtsbezirke Kölleda, Heldrungen und Wiehe. Ab 1849 (Auflösung der Patrimonialgerichte) bzw. 1851 sind in Kölleda eine Kreisgerichtsdeputation und die Kreisgerichtskommissionen I und II des Kreisgerichtes Naumburg nachweisbar. Der Sprengel verkleinerte sich um die Gerichtsbezirke Heldrungen und Wiehe. 1879 wurde in Kölleda ein Amtsgericht gebildet, dessen Zuständigkeit 1945 an das Gebiet des Kreises Eckartsberga angeglichen wurde. Mit der Auflösung des Kreises Eckartsberga im Jahre 1952 erfolgte auch die Auflösung des Amtsgerichtes Kölleda.
Bestandsinformationen: Der Bestand gelangte bis 2015 in die Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt. Die 1971 und 1992/93 erarbeitete Findkartei umfasste nur 0,35 laufende Meter und wurde 2009 bis 2015 im Rahmen der Erschließung der unverzeichneten Überlieferung in die neue Findkartei eingearbeitet. 2015 erfolgte die abschließende Bearbeitung des Bestandes.
Laufmeter: 5.53
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ