Hans Hanne aus Enzweihingen, wegen strafbarer Handlungen zu Vaihingen gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde gegen Bezahlung seiner Atzung begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich fortan gegen seine Frau und seine Kinder ordentlich zu verhalten, der Obrigkeit zu gehorchen und durch sein Wohlverhalten seine Untaten wettzumachen. Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich verpflichten, sich bei Bruch dieser Verschreibung auf Mahnung der Obrigkeit zu stellen und 100 fl zu bezahlen. - Bürgen: 1) Jörg Hanne aus Hoheneck, sein Bruder 2) Ulrich Kern aus Neckarweihingen, sein Vetter.